Gottesdienstordnung im Pastoralen Raum Jüchen ändert sich

Besucher-Rückgang wirkt sich aus

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Datum:
Do. 10. Juli 2025
Von:
Manuela Printzen

Waren es 2000 noch gut 2500 Besucherinnen und Besucher in den katholischen Gottesdiensten in Jüchen, so bewegen sich aus den bekannten, vielfältigen Gründen die Zahlen seither stetig bergab, zuletzt lagen sie bei gut 800. Das merken auch die Besucherinnen und Besucher der Gottesdienste in Aldenhoven, Bedburdyck, Garzweiler, Gierath, Hochneukirch, Jüchen, Neuenhoven und dem Nikolauskloster deutlich: Die Reihen sind überall sehr viel lichter geworden.
Darauf reagiert nun der Pastorale Raum Jüchen und passt die Gottesdienstordnung ab den Sommerferien an. Im Wesentlichen sind es drei Änderungen: Die Heiligen Messen am Samstagabend in Bedburdyck und Gierath werden künftig im vierzehntägigen Wechsel jeweils um 17 Uhr stattfinden. Damit die Organisation besser klappt, wird die Heilige Messe am Samstag vor dem ersten Sonntag im Monat in Garzweiler auf 18.30 Uhr verlegt.
Konkret bedeutet das: Am Samstag vor dem ersten und dem dritten Sonntag im Monat wird um 17 Uhr in St. Martinus, Bedburdyck, die Heilige Messe gefeiert. Am Samstag vor dem zweiten und dem vierten Sonntag im Monat wird um 17 Uhr in St. Martinus, Gierath, die Heilige Messe gefeiert. Am Samstag vor dem ersten Sonntag im Monat wird um 18.30 Uhr in St. Pankratius, Garzweiler die Heilige Messe gefeiert.
An den Terminen für die Heiligen Messen in Heilig-Geist, Aldenhoven (am zweiten Sonntag im Monat um 10.45 Uhr), St. Pantaleon, Hochneukirch (sonntags 10.45 Uhr), Jüchen (sonntags um 9.30 Uhr), St. Georg, Neuenhoven (am zweiten Sonntag im Monat um 9.30 Uhr) und St. Simon und Judas Thaddäus, Otzenrath (am Samstag vor dem vierten Sonntag im Monat um 18.30 Uhr) ändert sich aktuell nichts.
Sondergottesdienste (Schützen-/Heimatfeste etc.) werden -wie bisher- eigens geregelt und sind ebenfalls nicht von Änderungen betroffen.
Die Mitarbeiterinnen im Gemeinsamen Pfarramt stehen gerne für Rückfragen zur Verfügung. Sie werden sich auch bei den Betroffenen melden, wenn es zu Verschiebungen von bestellten Heiligen Messen für Verstorbene kommt.